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Allgemeine Geschäftsbedingungen
r musikalische Darbietungen von AIMÉE

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Künstlerin Aimée (nachfolgend „Künstlerin“) und dem Auftraggeber bzw. Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) über musikalische Darbietungen bei Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagen, Taufen, Empfängen und ähnlichen Anlässen.

1.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Buchung durch beide Parteien zustande. Der Vertrag wird per Email versendet und kann auf gleichem Wege unterzeichnet als Scan (PDF) an die Künstlerin zurückgesendet werden. Ein Zustellen per Post ist nicht erforderlich. Die Buchung ist nach Erhalt der Bestätigung per E-Mail bindend.

1.3. Sondervereinbarungen werden im schriftlichen Vertrag festgehalten und müssen von beiden Parteien bestätigt werden. Nachträgliche Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von der Künstlerin bestätigt wurden.

1.4. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Konditionen der Vereinbarung vertraulich zu behandeln und keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Inhalte zu geben.

2. Buchung und Terminreservierung

Der Künstler hält den Termin ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage durch den Kunden frei. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Termin anderweitig vergeben werden. Bei Terminbuchungen besteht kein Widerrufsrecht.

 

3. Bestimmungen zur Durchführung

3.1. Leistungen der Künstlerin

3.1.1. Die Künstlerin erbringt eine musikalische Darbietung gemäß individueller Vereinbarung (z. B. Anzahl und Auswahl der Lieder, Zeitpunkt des Auftritts). Die Auftrittsdauer, Liederanzahl und spezielle Liedwünsche werden im Vorfeld verbindlich festgelegt.

3.1.2. Im Rahmen der im folgenden genannten Vorlaufzeit (siehe 3.2.1.) übermittelte Liedwünsche werden gemäß Festlegung bei Vertragsabschluss durch die Künstlerin bestätigt, sofern diese stimmlich und musikalisch umsetzbar sind. Die Künstlerin studiert die Liedwünsche entsprechend ein und bereitet den Auftritt adäquat vor, sodass die gewünschte musikalische Begleitung gewährleistet wird. Bei späterer Übermittlung kann nur auf das vorhandene Repertoire zurückgegriffen werden; Änderungen sind dann nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung der Künstlerin möglich. 

3.1.3. Die Künstlerin ist in ihrer Darbietung frei, insbesondere hinsichtlich der Art der Interpretation der Songs. Gewählt werden können Songs, für die eine legale Beschaffung 

von Halfplaybacks (= Instrumentalversionen) möglich ist. Bei speziellen Liedwünschen, für die Anschaffungskosten über 15 € pro Song entstehen oder ein Playback bei einem Produzenten in Auftrag gegeben werden muss, werden nach Rücksprache die Kosten gesondert an den Kunden weiterberechnet oder in beidseitigem Einvernehmen ein verfügbarer Song ausgewählt. 

3.1.4. Sollte es auf Grund von Verspätungen oder nicht mit der Künstlerin abgesprochenen Aktionen im Ablauf zu gravierenden Änderungen kommen, so werden Wartezeiten der Künstlerin mit 80,00 € pro Stunde berechnet. 

3.1.5. Musikpausen, die nicht vom Künstler verursacht werden und die durch die Künstlerin in ihrer Länge nicht beeinflussbar sind (z.B. durch Spiele bei Hochzeiten, Show Einlagen, usw.), werden nicht kostenfrei mit Live Musik an die vereinbarte Spielzeit angehangen. 

3.2. Pflichten des Kunden

3.2.1. Die Liedauswahl und -reihenfolge müssen spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung an die Künstlerin übermittelt und mit ihr durchgesprochen werden.

3.2.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung der musikalischen Darbietung erforderlichen Informationen (z. B. Ablaufplan, Kontaktdaten des Ansprechpartners vor Ort) spätestens 14 Tage vor dem Auftritt bereitzustellen. Der Kunde stellt sicher, dass der Künstlerin am Tag der Veranstaltung eine Ansprechperson zur Verfügung steht und der Künstlerin die Kontaktdaten bekannt sind. Zwischenzeitliche für den reibungslosen Ablauf relevante Abweichungen sind unverzüglich an die Künstlerin weiterzuleiten und benötigen eine Bestätigung der Künstlerin.

3.2.3. Der Kunde stellt sicher, dass die Location rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt für die Künstlerin im notwendigen Maße zugänglich ist (insbesondere zum Aufbau der Technik und zur Durchführung des erforderlichen Soundchecks) sowie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. 

3.2.4. Bei Veranstaltungen im Freien ist ein geschützter Auftrittsplatz erforderlich (siehe auch 3.3. und 3.5.). Entsprechend der Wetterverhältnisse ist hierbei ein überdachter Bereich bzw. Unterstand notwendig (z.B. bei Regen oder intensivem bzw. andauerndem Sonnenschein).

3.2.5. Sämtliche Pflichten müssen nicht persönlich vom Kunden (z.B. dem Brautpaar) erfüllt werden, sondern können durch eine dritte Person übernommen werden bzw. eine dritte Person kann durch den Kunden mit der Erfüllung der Pflichten beauftragen werden. Die dritte Person muss gegenüber der Künstlerin eindeutig namentlich und mit zuverlässigen Kontaktdaten benannt werden.

3.3. Technik und Ausstattung

3.3.1. Die Künstlerin bringt eigenes Equipment mit. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das technische Equipment im Zeitrahmen von Aufbau bis Abbau vor schädigenden Einflüssen wie z.B. extremer Hitze, Nässe oder Feuchtigkeit, geschützt ist. Insbesondere bei Veranstaltungen im Freien übernimmt der Kunde die volle Haftung für Beschädigungen dieser Art, wenn sie durch diesen zu vertreten sind.

 

3.3.3. Der Aufbau erfolgt ca. 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung, der Abbau unmittelbar danach. Abweichungen müssen mit der Künstlerin abgesprochen und durch sie bestätigt werden.

3.3.4. Sofern die Veranstaltung über einen Zeitraum von über drei Stunden durch die Künstlerin begleitet wird (z.B. Begleitung der Trauung am Vormittag und Begleitung des Eröffnungstanzes am Abend; keine durchgehende Spielzeit notwendig) stellt der Kunde einen Stromanschluss zur Verfügung, bei dem die Künstlerin ihre Technik unentgeltlich aufladen kann. Der Stromanschluss muss nicht unmittelbar an der Bühne gelegen sein, jedoch am bzw. in der Nähe des Veranstaltungsortes, sodass der reibungslose Ablauf nicht gefährdet wird.

3.4. Werbung und Aufnahmen

3.4.1. Der Kunde gestattet der Künstlerin, am Veranstaltungstag Werbung für sich zu betreiben (z. B. Verteilung von Visitenkarten).

3.4.2. Der Kunde gestattet der Künstlerin unentgeltlich, Audio-, Video- und Fotoaufnahmen von ihrem Auftritt anzufertigen; gegebenenfalls auch mit der Hilfe einer Begleitperson der Künstlerin. Sämtliche Rechte an diesen Aufnahmen werden unwiderruflich an die Künstlerin übertragen. Aufnahmen werden nur mit Genehmigung des Kunden veröffentlicht.

3.5. Sicherheitsbestimmungen

3.5.1. Der Kunde sorgt dafür, dass die Veranstaltungsfläche, auf der die Künstlerin auftritt, frei von Gefahrenquellen (z. B. Stolperfallen, offenem Feuer, feuchten Untergründen) ist.

3.5.2. Die Künstlerin behält sich vor, den Auftritt abzubrechen oder nicht durchzuführen, wenn eine Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit oder der ihrer Technik besteht. Eine Vergütungspflicht bleibt in diesem Fall unberührt, sofern die Gefahrensituation vom Kunden zu vertreten ist.

 

4. Gage & Fahrtkosten

4.1. Die Gage des Künstlers wird im Vorfeld individuell vereinbart. Eine Anzahlung in Höhe von 40 % ist spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung per Überweisung oder am Veranstaltungstag in bar zu begleichen.

4.2. Anfahrtskosten (Hin- und Rückfahrt) bzw. Transportkosten bei Engagements außerhalb der genannten Standorte (Karlsruhe & Stuttgart) werden gemäß individueller Absprache und Festlegung im Vertrag berechnet.

4.3. Etwaige anfallende Parkgebühren – besonders bei Veranstaltungsorten, bei denen Zufahrt, Anlieferung und das Parken nicht oder schwer möglich ist –, gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

5. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

5.1. Eine Stornierung seitens des Kunden ist möglich. Die Stornierung ist schriftlich anzuzeigen; es gilt der Eingang der Stornierung bei der Künstlerin. Stornogebühren sind sofort fällig.

5.2. Die Stornogebühren betragen:

  • Bis zu 90 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der Gage

  • 60 bis 22 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der Gage

  • Ab 21 Tagen vor der Veranstaltung: 100 % der Gage

5.3. Eventuelle Fahrtkosten werden bei Stornierung außer Acht gelassen (siehe 4.2.).

5.4. Sollte die Veranstaltung nachträglich durch den Kunden abgesagt werden, so verpflichtet sich dieser, Stornogebühren zu entrichten, sofern die Künstlerin keinen Ersatztermin mehr erhält. Eine Prüfung ist somit erst nach dem geplanten Veranstaltungsdatum durchführbar. Sollte es zu einem Ersatz-Engagement zu genau diesem Zeitpunkt und ohne Einnahmenverlust kommen, erstattet der Künstler die Stornogebühr (abzüglich der Anzahlung). Ist das Ersatz-Engagement nicht so hoch honoriert wie der Gagenbetrag, wird dieser anteilig an den Kunden zurücküberwiesen.  

5.5. Sollte der Auftritt aus einem Grund, den der Kunde zu verantworten hat, nicht stattfinden können, fallen ebenfalls entsprechende Gebühren an.

5.6. Stornogebühren werden nicht fällig, wenn durch höhere Gewalt (z. B. bei Unfall, Wetterextremen, Streik, Landestrauer, Naturkatastrophen, Unruhen, behördliches Verbot, Pandemie etc.) der vertraglich festgelegte Auftritt nicht stattfinden kann. Das Absagen einer Veranstaltung aus privaten Gründen (z. B. Trennung bei Hochzeiten, Todesfall in der Familie) zählt nicht zu höherer Gewalt.

5.7. Muss eine Veranstaltung durch den Kunden nachträglich terminlich verschoben werden, so ist zu prüfen, ob die Künstlerin diesen Termin wahrnehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, werden ebenfalls Stornogebühren fällig. Ist der Ausweichtermin noch frei, bleiben die übrigen Vertragsabsprachen unverändert bestehen und die bereits geleistete Anzahlung gilt als beglichen.

5.8. In jedem Fall (Terminänderung, Stornierung) ist die Künstlerin umgehend über die im Impressum genannten Kontaktdaten (info@melodiesbyaimee.com / +49 157 55792143) zu informieren.

 

6. Rücktritt durch die Künstlerin

6.1. Kann die Künstlerin aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) den Auftritt nicht wahrnehmen, bemüht sie sich, einen geeigneten Ersatz zu organisieren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Alle bis dahin besprochenen Konditionen gelten für den Ersatzkünstler ebenfalls. 

6.2. Wird der Ersatzkünstler vom Kunden nicht akzeptiert, so erlischt jeglicher Anspruch an die Künstlerin. Die geleistete Anzahlung wird dann spätestens nach dem Veranstaltungstermin zurückerstattet.

6.3. Bei höherer Gewalt auf Seiten der Künstlerin werden keine Ansprüche vom Kunden an die Künstlerin fällig.

6.4. Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen (Werbe-)Zwecken dienen, ist dies vor Vertragsabschluss der Künstlerin mitzuteilen. Sollte die Veranstaltung und deren Zwecke der Künstlerin widerstreben, behält sie sich vor das gestellte Angebot zurückzuziehen. Sollte dieser Aspekt verheimlicht werden, hat sie das Recht am Veranstaltungstag – auch kurzfristig – nicht aufzutreten.

 

7. GEMA

Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung (z.B. Hochzeit) des Kunden unter Umständen gemapflichtig ist und der Kunde diese anzumelden hat. Die Preise sind bei der Gema durch den Kunden selbst zu erfragen und zu tragen.

 

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9. Haftung und Versicherung

9.1. Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2. Für Schäden an technischen Geräten (z. B. Lautsprechern, Mikrofon, Ständer), die durch unsachgemäße Behandlung oder äußere Einflüsse seitens des Kunden oder Dritter verursacht werden, haftet ausschließlich der Kunde.

9.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei Veranstaltungen im Freien für angemessenen Schutz gegen Witterungseinflüsse zu sorgen. Bei unzureichendem Schutz und dadurch verursachten Ausfällen oder Schäden haftet der Kunde.

9.4. Die Künstlerin ist nicht verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung oder eine Ausfallversicherung für das jeweilige Event abzuschließen. Dem Kunden wird empfohlen, selbst geeignete Versicherungen abzuschließen, insbesondere bei größeren Veranstaltungen.

 

Stand: 14.05.2025​​

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